
Christophe Rose Ihr deutsch-französischer
Mediator für Wirtschaft,
Kommunalpolitik und
Erbangelegenheiten.
Erbangelegenheiten.
"In jeder Minute, die du im Ärger verbringst, versäumst du 60 glückliche Sekunden
deines Lebens."(Albert Schweitzer)
deines Lebens."
Über mich
Berufliche Erfahrung
- Seit zwanzig Jahren Experte und Führungskraft in der Industrie mit den Schwerpunkten Strategie, Veränderungsmanagement und Organisationsentwicklung
- Zertifizierter Mediator gemäß § 2 ZMediatAusbV
- Mediator BM® - Mediator SDM
- Ausbildung an der Uni Stuttgart bei Doris Morawe und Jutta Hohmann
Mitgliedschaften- Bundesverband Mediation e.V.
- Schweizerischer Dachverband Mediation SDM - Fédération Suisse des Associations de Médiation FSM
Persönlich
- In Frankreich geboren, in Deutschland daheim...
- Doppelte französische und deutsche Staatsbürgerschaft
- Verheiratet
Seit zwanzig Jahren Experte und Führungskraft in der Industrie mit den Schwerpunkten Strategie, Veränderungsmanagement und Organisationsentwicklung
- In Frankreich geboren, in Deutschland daheim...
- Doppelte französische und deutsche Staatsbürgerschaft
- Verheiratet
Die Grundprinzipien der Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten.
Folgende Grundprinzipen kennzeichnen einen Mediationsverfahren:
Folgende Grundprinzipen kennzeichnen einen Mediationsverfahren:
1- Offenheit und Offenlegung
Die Konfliktparteien verpflichten sich, alle Unterlagen, Daten und Fakten, die zur gegenseitigen Information und Entscheidungsfindung relevant sind, offen zu legen.
Alle Beteiligten sollen im Besitz aller nötigen Kenntnisse und Informationen sein.
2- Eigenverantwortung & Autonomie
Eigenverantwortung ist die Fähigkeit, für das eigene Handeln, Reden und Unterlassen Verantwortung zu tragen und das auch zu wollen.
Darüber hinaus ist es für ein Mediationsverfahren unerlässlich, seine Bedürfnisse und Interessen selbst wahrzunehmen und für sich zu sorgen.
3- Allparteilichkeit
Der Mediator arbeitet als Klärungshelfer für beide/alle Konfliktparteien („Allparteilichkeit“) und versucht, alle Konfliktparteien zu verstehen.
Der Mediator unterstützt die Parteien, die Bedürfnisse der jeweils anderen Partei zu verstehen.
4- Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien bestimmen selbst, wer sich mit wem über welche Inhalte des Mediationsverfahren austauscht. Sie sollen dennoch mit den Wünschen der anderen Konfliktpartei einverstanden sein.
Der Mediator selbst hat die Pflicht und das Recht zu schweigen.
5- Freiwilligkeit
Im Mediationsverfahren suchen die Konfliktparteien ohne Druck und aus eigenem Entschluss gemeinsam Lösungen für den Konflikt.
Die Parteien dürfen das Mediationsverfahren jederzeit beenden.
6- Rechtsinformation
Die Konfliktparteien lassen sich nach der gemeinsamen einvernehmlichen Lösungserarbeitung rechtlich beraten